FAQ
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Häufig gestellte Fragen
Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Wir kommen zu Ihnen: Rufen Sie uns an oder wir rufen auch gerne zurück und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges gerne bei Ihnen vor Ort!
Für Sie ist das Schadensgutachten im Haftpflichtfall im Regelfall kostenlos, denn die Kosten gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen keine Vorkasse leisten.
Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.
Wir kommen zu Ihnen: Rufen Sie uns an oder wir rufen auch gerne zurück und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges gerne bei Ihnen vor Ort!
Für Sie ist das Schadensgutachten im Haftpflichtfall im Regelfall kostenlos, denn die Kosten gehören zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen keine Vorkasse leisten.