Ihre Wahl

Unverschuldet Unfall gehabt? Was nun?

Kommt es trotz aller Vorsicht doch einmal zu einem Unfall sind der Ärger und die Unsicherheit groß. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Wichtig: Den Gutachter bestimmt der Unfallgeschädigte!!!

Darüber hinaus haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen freien und versicherungsunabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, der Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ein Unfall- bzw. Schadensgutachten erstellt.

Im Haftpflichtfall ist es kostenlos für Sie, denn die Kosten hierfür gehören nach der geltenden Rechtssprechung zum Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung im Falle ihrer Eintrittspflicht erstattet.

Wichtig: Die Einschaltung eines qualifizierten und versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen führt zur vollen Schadensersatzleistung die dem Geschädigten zusteht.

Trauen Sie den netten gegnerischen Versicherungen nicht, Sie sind in diesem Fall wirtschaftlich Ihr Gegner. Überlassen Sie im Schadenfall die Abwicklung nicht der gegnerischen Partei, halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Unser Unfallgutachten beinhaltet die korrekte Feststellung des Schadenumfanges, der Reparaturkosten, ggf. eine Wertminderung und Restwertermittlung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Dabei blicken wir zusammen mit unseren Partnern auf viele Jahre Erfahrung als versicherungsunabhängige, qualifizierte und kompetente Sachverständige zurück.

 

Unser Ziel ist es den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten – und das, so lange wie Sie im Schadenfall Hilfe benötigen.

Rufen Sie uns an 0172 287 33 11 oder schreiben Sie uns eine Mail, innerhalb von 24h wird Ihnen geholfen!